In unserer heilpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe finden neun junge Menschen ein zweites Zuhause. Eine Aufnahme ist grundsätzlich ab einem Alter von acht Jahren möglich und erfolgt gemäß den rechtlichen Grundlagen der §§ 34, 35a und 41 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Unsere Schwerpunkte:
Menschen haben unterschied-liche Bindungsbeziehungen zu-einander. Dieses Bewusstsein stellt eine Grundlage unserer Arbeit dar.
Für eine ganzheitliche Entwicklung schaffen wir ein Netzwerk aller Bezugs- personen. Unser Ziel ist ein direkter, wertschätzender und transparenter Austausch mit den Angehörigen.
Mit genogrammanalytischen Ansätzen arbeitet unser systemisch ausgebildetes Personal daran, Ressourcen und Stärken zu erkennen und das Familiensystem zu stabilisieren.